ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN

Ab 2019 mit dem QR-Code bezahlen?


Legen Sie Ihren Rechnungen immer noch einen Einzahlungsschein bei? Dann sollten Sie unseren Newsletter studieren: Bald müssen Sie den heutigen sieben verschiedenen Einzahlungsschein-Formularen definitiv «Adieu» sagen, denn, sie werden durch die neue QR-Rechnung abgelöst.

In ihrer Medienmitteilung vom 5. Juli 2018 informierte SIX Interbank Clearing, dass die Einführung neu für den 30.06.2020 vorgesehen ist. Es ist somit eine Verspätung von 1 ½ Jahren zu erwarten, war doch der Beginn der QR-Rechnungs-Ära für 2019 vorgesehen.

Was bisher der Einzahlungsschein war, wird neu zum «Zahlteil QR-Rechnung», der zusammen mit den herkömmlichen Rechnungsangaben in der Grösse A6 Quer (148 x 105 mm) rechts unten aufs gleiche Papier oder auf eine neutrale Folgeseite gedruckt wird.

Das einwandfreie Funktionieren des Zahlungsverkehrs ist für die Schweizer Wirtschaft insgesamt und für die KMU im Besonderen von herausragender Bedeutung.

Wussten Sie bspw., dass gemäss den offiziellen Statistiken des Bundes zum Zahlungsverkehr 2015 :

  • rund 7’000 Milliarden CHF der Gesamtbetrag aller Kundenzahlungen in der Schweiz ist
  • über 1’064 Millionen Kundenzahlungen jährlich ausgeführt werden
  • 74% der Zahlungen (45% E-Banking, 20% Filetransfer, 6% Lastschriften, 3% Daueraufträge) über elektronische Kanäle durchgeführt werden

Was ändert sich ab 2020?

Der Zahlteil enthält sämtliche Angaben, die für die Transaktion benötigt werden, gleich zweifach. Einmal in Form von Klartext und einmal als maschinenlesbarer QR-Code. Der zweidimensionale, schwarz-weisse Code ersetzt die bisherige, in OCR-Schrift gehaltene Referenznummer und bringt massiv mehr Informationen – nämlich, wie schon gesagt, alles, was der Zahlteil auch in Textform bietet

Zu den erfassten Angaben gehören die Adresse sowie die Kontonummer des Rechnungsstellers als international standardisierte IBAN-Nummer. Auch die Adresse des Zahlungspflichtigen ist enthalten, und selbstverständlich das Rechnungstotal, das für betragsoffene Zahlungen wie Spenden aber auch frei bleiben kann. Unter «Zusätzliche Informationen» lässt sich ein freier Text hinzufügen, mit maximal 140 Zeichen bspw. mit Hinweisen zur Zahlung oder Auftrag.

Ein Wechsel ohne Bedauern?

Die Tatsache, dass der Zahlteil bspw. Kunden-Nummer und andere relevante Informationen sowohl in menschen- als auch in maschinenlesbarer Form beinhaltet, macht den Abschied vom guten alten Einzahlungsschein wirklich leicht. Und, dass die verschiedenfarbigen Formulare durch eine rein Schwarzweiss-Darstellung abgelöst werden, bringt den Rechnungsstellern noch mehr Vorteile:

  • Vorgedruckte EZ-Formulare werden überflüssig: Der Rechnungssteller kann die QR-Rechnung inklusive Zahlteil und QR-Code mit jedem handelsüblichen Büro-Drucker in der gewünschten Papierqualität selbst drucken.
  • Für ganz kleine Firmen und für Privatpersonen, die ohne Software-Lösung arbeiten, wird der Zahlungsdienstleister SIX im vierten Quartal 2018 eine browserbasierte Lösung zum Generieren von Swiss-QR-Codes anbieten.
  • Der Swiss-QR-Code kann auch auf Plakaten, in Inseraten und Flyern seinen Platz finden, zum Beispiel um Spenden zu generieren.
  • Rechnungsempfänger können die Zahlung unkompliziert und rasch durch Einscannen des QR-Codes über die App ihrer Bank auslösen. Sie können aber auch wie gewohnt die Angaben manuell im E-Banking erfassen, ihre Zahlungen via Überweisungsauftrag per Post erledigen oder am Postschalter zahlen.
  • Die QR-Rechnung ist vielseitig anpassbar und somit bestens für die Unterstützung von neuen Zahlungsdiensten wie TWINT oder die zukünftig überarbeitete E-Rechnung gewappnet.

Zahlen wird also nicht schwieriger, sondern einfacher und flexibler. Wer seine Zahlungen durch Einscannen des QR-Codes erledigt, braucht keine Angst vor Datenklau zu haben: Die Informationen fliessen von der App verschlüsselt direkt zur Bank. Apple, Google & Co. können nicht mitlesen. Und wer punkto „elektronischem Zahlen“ skeptisch ist, kann ja nach wie vor am Schalter einzahlen.

Die Meinung eines KMU Finanzchefs aus dem Beratungsumfeld von adlatus zur Umstellung:

  • Die QR-Rechnung vereinfacht den Zahlungsverkehr massiv und bringt Kosteneinsparungen.
  • Bedauerlich ist die erneute Verspätung der Einführung. Dies stellt innovative Unternehmen vor ärgerliche Hindernisse.
  • Erneute Verspätungen sind unter allen Umständen zu vermeiden.


Eine Umstellung auf QR-Rechnungen ohne Hexerei?

Ihre ersten QR-Rechnungen können Sie voraussichtlich ab Mitte 2020 verschicken. Dann erst ist der Schweizer Zahlungsverkehr nach dem ISO-20022-Standard harmonisiert, und alle Banken sowie die PostFinance sind bereit für das neue Zeitalter. Das bedeutet natürlich auch, dass die von Ihnen eingesetzte Software fähig sein muss, QR-Rechnungen zu drucken.

Weiss Ihr Rechnungswesen schon von dieser Umstellung? Haben Sie die neuen Prozesse bereits getestet und ist Ihre Fakturierungs- und FIBU-System für die Umstellung bereit? Haben Sie geprüft, ob sich betriebliche Verbesserungen aus der Umstellung realisieren lassen? Wie löst Ihre Hausbank diese Aufgabe? Können Sie die Umstellung für eine Rationalisierung der Abläufe nutzen?