ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN
Erfahrungsbericht einer Nachfolgelösung
Der Adlat Max Hagen hatte bei diesem Kunden vor 5 Jahren ein komplexes und risikobehaftetes Steuerproblem zu humanen Steuerfolgen geführt. So wurde er wieder beigezogen, als die Thematik Nachfolge innerhalb der Familie anstand.
Während zwei Jahren führte Max Hagen Familienratssitzungen, in welchen er den Prozess einer Nachfolgelösung aufzeigte und für möglichst einvernehmliche Handhabungen der bedeutendsten Aspekte plädierte. Eine Nachfolgeregelung bei einem Familienunternehmen ist ein äusserst komplexer Prozess. Diverse Interessenkonflikte müssen thematisiert und aufgelöst werden. Insbesondere wenn eine familieninterne Lösung angestrebt wird. Das finanzielle Engagement des Nachfolgers muss für ihn und das Unternehmen machbar und tragbar sein. Andererseits ist eine faire Abgeltung der übrigen Familienmitglieder und zukünftiger Erben zu beachten. Nicht selten haben spätere gerichtliche Auseinandersetzungen ihre Ursache in einer wenig durchdachten Nachfolgelösung. Dazu kommen oft auch emotionale Aspekte des »Loslassenkönnens» sowie eine starke Verflechtung von Familienvermögen mit dem Unternehmen. Die Beratung und Auflösung derartiger komplexer Strukturen benötigt viel Fingerspitzengefühl und vor allem eine grosse Erfahrung. Diese Eigenschaften bringen viele Adlaten mit, welche oft selbst ein Unternehmen geführt oder gar besessen hatten.
Zudem liegen die Vorstellungen über den richtigen Preis oder Anrechnungswert zwischen dem Nachfolger und dem Abtreter naturgemäss auseinander. Der Nachfolger strebt aus Gründen seiner zukünftigen Belastung einen tiefen Wert an. Demgegenüber hat der Abtreter oft seine Altersvorsorge im Auge. Zudem gehen etliche Inhaber davon aus, dass der Unternehmenswert dank ihrer jahrzehntelangen Arbeit mit Tagen/Stunden, welche weit über das arbeitsrechtliche Mass hinausgehen sowie raren Ferienbezügen hoch sein muss. Wenn dann eine Unternehmensbewertung vorliegt, sind sie enttäuscht, dass der ermittelte Wert nicht ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Vielfach ist es leider so, dass trotz erheblichem Engagement zu wenig erfolgreich gewirtschaftet worden ist. Massgebend ist eben nicht der Input, sondern der Output; d.h. der Erfolg ist der grösste Werterzeuger eines Unternehmenswertes. Zwischen diesen divergierenden Vorstellungen einen vernünftigen Wert zu vereinbaren, stellt dies mitunter eine der grössten Herausforderungen eines
Nachfolgeberaters dar. Diese Konstellation war im vorliegenden Fall nicht so; der Unternehmenswert überstieg den Substanzwert sowie die Steuerbewertung gehörig. Aber auch so war es überaus wichtig, den Prozess einer Nachfolgelösung immer wieder zu veranschaulichen, um einerseits alle auf den gleichen Standpunkt zu bringen und andererseits, dass dies auch in geschriebener Sprache genauso repräsentiert wurde und in Anbetracht der komplexen juristischen Vertragsgestaltungen für alle verständlich und nachvollziehbar war.
Einer der Söhne war während einigen Jahren in verschiedenen Aufgabenstellungen der Unternehmung tätig und wurde sukzessive für die Geschäftsführung aufgebaut und zum Unternehmer geformt. Der Vater wollte ihm die Geschäftsführung abtreten und der Sohn war zur Übernahme bereit. Es war für die ganze Familie richtig, dass dieser Sohn auf den Zeitpunkt der operativen Geschäftsübernahme zugleich auch das Eigentum am Unternehmen übernehmen soll, zumindest in der Aktienmehrheit.
Der 2. Sohn war nicht im Unternehmen tätig und so musste vorgesorgt werden, dass er wertmässig gleich fährt wie sein Bruder.
Das umfangreiche Vertragswerk umfasste mehrere Vereinbarungen, so betreffend lebzeitigen Zuweisungen der Eltern an die Nachkommen mittels Schenkungsvertrags, einem Kaufrechtsvertrag hinsichtlich vollständiger Übernahme der Restaktien durch den Nachfolger sowie als weiteres Kernstück ein Erbvertrag zwischen allen Familienmitgliedern. Darin wurden die wirklichen Werte der übernommenen Firmenanteile per Übernahmedatum definitiv vereinbart. Die übrigen Familienmitglieder verzichteten auf einen späteren Mehrwertausgleich im Zeitpunkt der Erbteilung der Eltern. Eine solche erbrechtliche Regelung ist bei familieninternen Übernahmen absolut notwendig, weil sonst das Gesetz eine Neubewertung von Erbvorbezügen im Zeitpunkt der Erbteilung vorsieht.
Weil eine weitere Gesellschaft im Besitze der Eltern war, jedoch eng verbunden mit der von der Nachfolge betroffenen Firma, musste eine zusätzliche Regelung betr. Vorhand- und Vorkaufsrecht der Firmenanteile dieser weiteren Gesellschaft getroffen werden.
Damit diese rechtlich komplexen Aufgaben fachlich absolut einwandfrei erfolgen und auch langfristig Bestand haben, wurde ein Jurist aus dem adlatus-Netzwerk beigezogen. Die beiden Adlaten haben die Familie bis hin zur Unterzeichnung auf dem Notariat begleitet und sogar beim Erbvertrag als Zeugen mitgewirkt.
Alle Involvierten begrüssten die einfühlsame, umsichtige und fachlich einwandfreie Begleitung durch die beauftragten Adlaten.
Der Kunde ist erfreut und dankbar für diese Leistungen. Sie konnten viel von den beiden Adlaten lernen und ziehen solche Kapazitäten gerne für weitere Aufgaben bei und können das adlatus-Netzwerk nur weiterempfehlen.
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Autor: Max Hagen, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Dietlikon, 12.08.2024