ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN
Erfahrungsbericht eines Willensvollstreckermandats
Max Hagen führte seit gut 10 Jahren ein Steuermandat für einen Auslandschweizer. Obwohl er seinen Wohnsitz im Ausland hatte, war er in der Schweiz steuerpflichtig, weil er hier Immobilien besass. Zudem verfügte er über ein stattliches Wertschriftenportefeuille, bei welchem die Erträge der Verrechnungssteuer unterlagen und so lediglich 65% gutgeschrieben wurden.
Der Adlat stellte fest, dass die Schweiz mit dem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Um dies zu nutzen (= Rückerstattung von 20% der abgeführten 35%; somit «Verlust» lediglich 15%), müssen jedoch Wohnsitzbestätigungen vorliegen. Sowas von gewissen Ländern zu erhalten war in den Anfangsjahren unmöglich, sodass mit Alternativen zu arbeiten war. Max Hagen schlug der EStV vor, Passkopien des von den Behörden am Flughafen abgestempelten Eintritts- und Austrittsdatums einzureichen. Diese Handlung war von Erfolg gekrönt.
Der Mandant erkrankte an einer unheilbaren Krankheit und so schlug der Adlat vor, ein öffentlich beurkundetes Testament, einen Vorsorgeauftrag sowie eine Patientenverfügung zu erstellen.
Aufgrund der jahrelangen erfolgreichen Arbeit und Vertrauensbildung, setzte der Mandant Max Hagen vom adlatus-Netzwerk als Willensvollstrecker ein.
Nach seinem Ableben stand die Nachlassverwaltung an. Wie bei Patchwork-Familien bekannt, erwies sich die Erbteilung recht komplex. Die Kinder waren testamentarisch auf den Pflichtteil gesetzt und der unverheirateten Lebenspartnerin wurde die frei verfügbare Quote zugesprochen. Als anzurechnenden Bestandteil erhielt sie das Nutzniessungsrecht auf dem bewohnten Haus. Diese Konstellation war höchst anspruchsvoll, weil viel Emotionales hineinspielte. So war der beauftragte Adlat Max Hagen stark gefordert.
Er war sehr erfolgreich beim Verkauf einer Liegenschaft, weil diese viel mehr einbrachte als die Architektenschätzung sowie die Erwartungen der Erben. Es gelang ihm durch objektives/gerechtigkeitsbewusstes Handeln auch, Vertrauen bei den Kindern zu gewinnen, sodass vielfach probleminhärente Wertfindungsprozesse (privat zu übernehmende Liegenschaften, Nutzniessungsrecht, zu übernehmende Wertschriften, Leistungsabgeltungen usw.) gut gelöst werden konnten. Erfreulicherweise konnte so die Erbteilung bereits 12 ½ Monate nach dem Ableben des Erblassers abgeschlossen werden, was die Erben überaus schätzten.
Es stehen lediglich noch Grundstückgewinnsteuerabrechnungen und definitive Einschätzungen der Steuerbehörden an, wofür entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.
Die Erben waren zudem erfreut, dass dieses Adlatusmandat weniger als 1% des Nachlassvermögens gekostet hat.
Ein wichtiger Hinweis in Sachen Willensvollstreckermandat durch adlatus besteht darin, dass auch eine kostenmässige Einschränkung sowie eine Stellvertretung im adlatus-Verbund bestehen!
So wurde im Testament folgendes bestimmt:
- Die Entschädigung des Willensvollstreckers erfolgt nach den Grundsätzen und der Honorarsätze des Vereins, adlatus Schweiz, 4600 Olten.
- Sollte der Willensvollstrecker nicht in der Lage sein, seine Funktion auszuüben, bestimme ich den Verein adlatus Schweiz, 4600 Olten, als Ersatz.
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Ein erstes persönliches Gespräch ist kostenlos und kann bereits viel bewirken. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Erich J. Voegeli
Mythenstrasse 24
8308 Illnau
Telefon: 052 346 25 44 / 079 663 2724
E-Mail: voegeli@adlatus.ch
Autor: Max Hagen, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Dietlikon, 12.08.2024