ADLATUS WINTERTHUR / SCHAFFHAUSEN






Dank Steuerberatung erhebliche Nachsteuern abgewehrt!

Ausgangslage

Eine kleine, 8 Mitarbeiter zählende, seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet elektronischer und solartechnischer Geräte und Anlagen tätigen Firma wurde nach einer Steuerrevision mit einem mit etlichen Auflagen (inkl. Vorwürfen und Unterstellungen) gespickten zweieinhalbseitigen Brief für vier Geschäftsjahre eingedeckt. Im schlimmsten Fall musste mit rund CHF 750’000 Nachsteuern und nicht rückforderbaren Verrechnungssteuern gerechnet werden.

Das Inhaberehepaar war geschockt und stand schlaflose Nächte durch. In ihrer Not gelangten sie an adlatus.


Situationsanalyse

Der beigezogene Adlat stellte schnell fest, dass es in diesem Fall nicht um Gesetzesverstösse ging, sondern, dass es sich um Ermessensfragen handelte. Also musste er die sieben aufgeworfenen Geschäftsvorfälle genaustens analysieren und Überzeugungsarbeit leisten.

Dabei waren zwei Geschäftsvorfälle besonders gewichtig. Bei der bedeutenden Abwertung von Warenvorrätenging es darum, die betriebswirtschaftlich bedingten Minderbewertungen pro Sachgebiet/Produktegruppe glaubhaft darzulegen. Bei der Entschädigung von Entwicklungsleistungen an eine Schwestergesellschaftmusste nachgewiesen werden, ob hier tatsächlich Leistungen von einer Firma zur anderen erbracht wurden und, ob die verrechneten Leistungen inkl. Umsatzabgaben gerechtfertigt waren.

Wichtig war es also, den Partnervertrag, die zeitlichen Aufwendungen, die erbrachten Leistungen, insbesondere aber die dadurch erreichten Erfolge herauszukristallisieren. Eine umfassende Durchsicht der Ausgangsfakturen über die vier Geschäftsjahre erbrachte den Nachweis, dass 95% der Entwicklungstage 80% des Umsatzes zu absolut marktgerechten Margen ausmachten.

Die übrigen Geschäftsvorfälle betrafen Garantierückstellung, Spesenabrechnungen, Kommissionsaufwand und Geschäftsfahrzeug. Hierfür konnten Nachweise erbracht werden, aber es war auch klar, dass für gewisse Themen eine steuerliche Aufrechnung stattfinden dürfte.

Vorgehen

Die akribisch aufzuarbeitenden Unterlagen verlangten einen erheblichen Aufwand vom Management. Der Sachverhalt verlief über sechs Monate, sodass die Anspannung, das Gefühl, grösstenteils ungerecht behandelt zu werden und, insbesondere die Unsicherheit über das Ausgehen eines solchen Verfahrens, die Psyche sehr stark belastete. Und ganz klar, daneben durfte ja das tägliche Geschäft nicht vernachlässigt werden!


Resultat

Die Stellungnahme vom Steueramt erbrachte, dass die Warenvorratsbewertungen und die Entschädigungsleistungen an die Schwestergesellschaft akzeptiert wurden, wobei Letzteres sicherlich so gut durchging, weil die beiden Gesellschaften im selben Kanton domiziliert sind. Bei den geringeren Auflagen gab es Aufrechnungen bei Spesenabrechnungen, für ein Geschäftsfahrzeug sowie bei der Garantierückstellung. So machten die Nachsteuern schliesslich CHF 15’000 aus, welche sich überdies im Folgejahr durch die Entsteuerung der angepassten Garantierückstellung auf CHF 4’000 reduzierte!

Fazit

Der Kunde war erlöst und begeistert von diesem Ergebnis und erteilte dem Adlaten weitere Aufträge (Unternehmensbewertung, Begleitung der Nachfolgeregelung usw.).

Autor: Max Hagen, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Dietlikon